Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5887
BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90 (https://dejure.org/1990,5887)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1990 - XII ZB 54/90 (https://dejure.org/1990,5887)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - XII ZB 54/90 (https://dejure.org/1990,5887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Zurechnung des Verschulden des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 §§ 233 319
    Einfluß der Urteilsberichtigung auf die laufende Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Verschulden der Bürovorsteherin an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei irrtümlicher Löschung der Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1983 - V ZR 21/83

    Rechtsmittelfrist bei Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90
    Als solche beeinflußte es die laufende Begründungsfrist nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 23. April 1980 - IVb ZB 502/80 - VersR 1980, 744; BGHZ 89, 184, 186).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZB 73/89

    Prozessbevollmächtigte - Büropersonal - Eigenmächtiges Ändern von eingetragenen

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90
    Anders als in dem dem Senatsbeschluß vom 27. September 1989 - IVb ZB 73/89 - FamRZ 1990, 144 zugrunde liegenden Fall hat hier die mit der Führung des Fristenkalenders betraute stellvertretende Bürovorsteherin aufgrund einer mißverstandenen Mitteilung des Gerichts die alte Frist gelöscht und eine neue eingetragen.
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZB 6/83

    Verfahren - Rechtsmittelfrist - Anwalt - Büroangestellte - Akten - Büroversehen -

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90
    Zur eigenverantwortlichen Fristenprüfung wäre Rechtsanwalt D. nur dann verpflichtet gewesen, wenn ihm die Akten zur Anfertigung oder Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift vorgelegt worden wären (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83 - VersR 1983, 988; Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 119/86 - VersR 1987, 485).
  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 119/86

    Berufung - Berufungsfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90
    Zur eigenverantwortlichen Fristenprüfung wäre Rechtsanwalt D. nur dann verpflichtet gewesen, wenn ihm die Akten zur Anfertigung oder Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift vorgelegt worden wären (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1983 - VI ZB 6/83 - VersR 1983, 988; Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 119/86 - VersR 1987, 485).
  • BGH, 19.12.1974 - VII ZB 23/74

    Prozessbevollmächtigter - Fristkontrolle - Bürovorsteher - Fristablauf -

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90
    Dies gilt auch, wenn ihm die Akten kurz vor Fristablauf zur Bearbeitung eines unabhängig von der Frist zu prüfenden Eingangs vorgelegt werden (BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1974 - VII ZB 23/74 - VersR 1975, 422).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZB 502/80

    Ursächlichkeit eines Irrtums über die Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts bei

    Auszug aus BGH, 11.07.1990 - XII ZB 54/90
    Als solche beeinflußte es die laufende Begründungsfrist nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 23. April 1980 - IVb ZB 502/80 - VersR 1980, 744; BGHZ 89, 184, 186).
  • LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20

    Reicht der Rechtsmittelführer die Berufungsbegründungsschrift in einem nicht

    Dies gilt nicht nur für die Berufungs- sondern auch für die Berufungsbegründungsfrist (BGH 11. Mai 1990 - XII ZB 54/90 - Juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht